Ratgeber
Nachunternehmer-Nachweise: Welche Unterlagen Generalunternehmer prüfen
Redaktion SMA Gebäudereinigung · Stand: Oktober 2026
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Ohne gültige Freistellungsbescheinigung muss der Auftraggeber 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und ist befristet.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Finanzamt – bestätigt, dass keine Steuerrückstände bestehen
- Krankenkassen – bestätigen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
- Berufsgenossenschaft – bestätigt die Mitgliedschaft und Beitragszahlung
Hintergrund ist die Auftraggeberhaftung: Generalunternehmer haften unter Umständen für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlöhne ihrer Nachunternehmer.
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis zeigt Versicherungssumme und Gültigkeit. Für Arbeiten an fertigen Oberflächen oder Glasfassaden achten Auftraggeber auf ausreichende Deckung für Sach- und Bearbeitungsschäden.
Mindestlohn- und Tariftreueerklärung
Mit der Erklärung bestätigt der Nachunternehmer, dass er den gesetzlichen Mindestlohn bzw. den geltenden Branchenmindestlohn zahlt. In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mit eigenen Mindestlöhnen.
Weitere häufig geforderte Unterlagen
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Präqualifikation (z. B. PQ-Bau), falls vorhanden
- Nachweise zu Arbeitsschutz und Unterweisungen
- Referenzliste vergleichbarer Projekte
